Rauchmelderpflicht im Saarland

Rauchmelderpflicht im Saarland

Ab dem 1. Januar 2017 müssen im Saarland alle Wohnungen

mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Warum wurde die Rauchmelderpflicht eingeführt?

Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 400 Menschen, weil sie ein Feuer in ihrer Wohnung nicht rechtzeitig bemerken. 4000 Brandverletzte behalten Langzeitschäden.

Im Saarland wurden laut Feuerwehrstatistik im Jahr 2015 bei 2375 Bränden 197 Menschen gerettet, elf Personen wurden tot geborgen. 2014 gab es vier Brandtote, im Jahr 2013 sieben.

Rauchmelder können zu Ihrem Lebensretter werden: Sie warnen vor einem Brand.

Für wen gilt die Rauchmelderpflicht?

Für Wohnungen in Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit dem 1. Juni 2004.

Neu ist, dass nun auch in Bestandswohnungen bis zum 31. Dezember 2016 Rauchmelder eingebaut werden müssen.

Somit gilt die Rauchmelderpflicht für alle privat genutzten Wohnräume. Gesetzlich ist sie in Paragraf 46 Absatz 4 der Landesbauordnung verankert.

Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?

In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, muss ein Rauchwarnmelder aufgehängt werden.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Wer ist für den Einbau und den Betrieb verantwortlich?

Für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer der Wohnungen verantwortlich. Für die Betriebsbereitschaft, also dass etwa stets eine aufgeladene Batterie die Funktionsfähigkeit des Rauchmelders garantiert, ist der unmittelbare Besitzer zuständig. Bei Mietwohnungen ist das der Mieter, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Aufgabe selbst. Die Richtlinie für eine ordnungsgemäße Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern (DIN 14676) schreibt eine Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale von Rauchwarnmeldern nach Angaben des Herstellers, mindestens jedoch einmal im Abstand von 12 Monaten vor.

Welcher Rauchmelder sollte ich anschaffen?

Achten Sie bei der Anschaffung auf Qualitativ hochwertige Geräte.

Diese müssen auf jeden Fall eine VDS Zulassung haben und am besten noch eine „Q“ Zertifizierung.

Was macht eine „Q“ Zertifizierung aus?

– geprüfte Langlebigkeit

– Erhöhte Stabilität

– Reduktion von Fehlalarmen

– Fest eingebaute 10 Jahres Batterie

Falls Sie Fragen rund um das Thema Rauchmelder (Anschaffung, Installation oder Wartung) haben, können Sie unter

http://www.forum-rauchwarnmelder-profis.de/rauchwarnmelder-profis/saarland/

einen adäquaten Ansprechpartner finden.


Wenn Dir das Mitmach-Portal:   SAARLÄNDISCHE DORFZEITUNG  und Ihre Inhalte gefallen,  dann mach doch einfach mit.

Sende Deinen Beitrag oder Fotos an : e-mail@saarlaendische-dorfzeitung.de

Natürlich freuen wir uns auch über Kommentare und Bewertungen !

Wenn Dir die Dorfzeitung gefällt, teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar