Wie wechsele ich meinen Strom/Gas-Anbieter

Verbraucherzentrale

Fragen zu Anbieter- u. Tarifwechsel bei Gas und Strom

Stromzähler

Experten der Verbraucherzentrale des Saarlandes haben Fragen zu Anbieter- u. Tarifwechsel bei Gas und Strom beantwortet

Frage 1: Mein Energieversorger hat mir einen neuen Vertrag mit einer längeren Laufzeit und mit Preisbindung angeboten und mir dafür einen Extrabonus zugesichert. Soll ich dieses Angebot unterschreiben?

Antwort: Ein möglicher Vorteil ist, dass Sie meist einen günstigeren Preis bezahlen. Aber Vorsicht, denn der Vertrag kann eine Klausel enthalten, die dem Anbieter eine Preisänderung erlaubt. Kommt es zu einer Preiserhöhung, sollten Sie dieser widersprechen und die Klausel rechtlich prüfen lassen. Ein Nachteil ist, dass Sie für die vereinbarte Laufzeit an den Vertrag gebunden sind und demzufolge nicht von Preissenkungen des Anbieters profitieren. Prüfen Sie vor Abschluss, ob es nicht andere Anbieter gibt, die ohne lange Vertragsbindung günstigere Konditionen anbieten.
Frage 2: Ich möchte zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln. Wie muss ich vorgehen?

Antwort: Im Gespräch stellte sich heraus, dass der Verbraucher erst kürzlich einen Zweijahresvertrag unterschrieben hatte, was ihm auf den ersten Blick nicht bewusst war. Will man den Anbieter wechseln oder einen neuen Tarif vereinbaren, soll man zunächst prüfen, wann der laufende Vertrag gekündigt werden kann und gegebenenfalls mit seinem Anbieter über einen Tarifwechsel sprechen. Ein Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, Sonderverträge haben meist längere Laufzeiten. In der Regel ist es empfehlenswert, sich nicht länger als ein Jahr vertraglich zu binden, damit man auf aktuelle Preisentwicklungen reagieren kann. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit sollte sich der Vertrag nur um einen Monat automatisch verlängern. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen.

Frage 3: Ich habe einen Anruf von einem Herrn bekommen, der sich als Energieberater vorgestellt hat. Er hat mir am Telefon vorgerechnet, dass ich bei einem Anbieterwechsel Geld sparen würde. Ein paar Tage später bekam ich eine schriftliche Auftragsbestätigung über den Anbieterwechsel, obwohl ich einem Wechsel nicht zugestimmt hatte. Was kann ich tun?

Antwort: Stromlieferverträge, die am Telefon abgeschlossen wurden, fallen unter das Fernabsatzgeschäft. Mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie haben Verbraucher hier ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss bzw. in Ihrem Fall mit Eingang der schriftlichen Auftragsbetätigung. Den Widerruf sollten Sie per Einschreiben an das Unternehmen schicken. Generell empfehlen wir, bei unerlaubten telefonischen Werbeanrufen sich nicht in ein Gespräch verwickeln zu lassen und einfach aufzulegen.

Frage 4: Ich habe in einem Internetprotal die Angebote verschiedener Energieversorger miteinander verglichen. Worauf soll ich achten?

Antwort: Seien Sie vorsichtig bei Angeboten mit Vorkasse. Bei einer Insolvenz des Unternehmens bekommt man meist nichts zurück. Vorsichtig sollten Sie auch bei besonders niedrigen Preisen sein. Die Billiganbieter haben oft einen schlechten Service und sind bei Problemen kaum erreichbar. Ein Bonus oder Freikilowattstunden werden oft nur für ein Jahr gewährt und mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Bei einzelnen Anbietern werden die versprochenen Bonuszahlungen jedoch nicht gewährt, wenn innerhalb des ersten Jahres der Vertrag wieder gekündigt wird.

Frage 5: Können Sie mir einen günstigen Stromanbieter nennen?

Antwort: Im Internet gibt es Tarifrechner, mit deren Hilfe man nach Eingabe des Jahresverbrauchs und der Postleizahl eine Übersicht über die aktuellen Preise verschiedener Versorger erhält. Meist werden die Tarife mit den teuren Preisen der Grundversorgung des örtlichen Anbieters verglichen. Unter der Rubrik „erweiterte Einstellung“ können Sie durch Setzen oder Entfernen von Häkchen bei Preisgarantien, Vertragslaufzeit, Vorkasse oder Bonuszahlung die Suchergebnisse beeinflussen. Beachten Sie, dass Tarifrechner keine Garantien für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen. Daher schauen Sie vorsorglich auf die Homepage des Anbieters. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist bei Fragen zur Nutzung der Tarifrechner behilflich.
Frage 6: Was geschieht bei Insolvenz des Stromanbieters? Bin ich dann ohne Strom?

Antwort: Nein, der Strom fließt weiter. Der örtliche Energieversorger übernimmt in diesem Fall die Belieferung in der Ersatzversorgung und nach drei Monaten in der Grundversorgung. Daraus können Sie aber schnell und problemlos zu anderen Tarifangeboten oder Anbietern wechseln.

Frage 7: An wen kann ich mich wenden bei Fragen zum Gas- u. Stromanbieterwechsel bzw. Tarifwechsel oder wenn es zu Problemen beim Wechsel gekommen ist?

Antwort: Die Verbraucherzentrale des Saarlandes bietet in Dillingen, Merzig und Saarbrücken rechtliche Beratungen und darüber hinaus in weiteren 13 Beratungsstützpunkten Energiesparberatungen an. Auskunft und Terminvereinbarung in Saarbrücken unter 0681-50089 15, in Dillingen unter 06831-976565 und in Merzig unter 06861-5444.

Quelle: Verbraucherzentrale des Saarlandes

http://www.vz-saar.de

Wenn Dir die Dorfzeitung gefällt, teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar